Eine gute Allgemeinbildung ist wichtig; dazu gehört auch ein guter Musikunterricht an unseren Schulen. Deshalb lanciert der Schweizerische Musikrat die Initiative «jugend + musik».
Damit möglichst viele Interessierte von dieser Initiative wissen hier einige Angaben dazu.
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 67a (neu) Musikalische Bildung
1
Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
2
Der Bund legt Grundsätze fest für den Musikunterricht an Schulen, den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter.
Weiter Infos unter: http://www.musikinitiative.ch/
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